Damit Schüler:innen und Lehrkräfte die Cloud nutzen können, müssen sie oder ihre Eltern in die Datenschutzverordnung und der Nutzungsordnung der Cloud einwilligen. Die Einverständniserklärung kann auf folgende Weisen eingeholt werden:
analog mithilfe der Einverständniserklärung,
digital mithilfe des Versendens (per Email) oder Austeilens (per QR Code) eines Registrierungslinks,
klassenweit in analoger oder digitaler Form.
Die Schulgesetze dieser Länder sind bereits für die Nutzung der Clouds angepasst, sodass Schulen hier keine weiteren Unterlagen einholen müssen. |
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